Mitgliedschaft, Spenden, Gönner
Um den Erhalt des Weilers langfristig zu sichern, ist Ammern auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Der Förderverein bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ammern zu unterstützen und freut sich über jeden gespendeten Betrag. Herzlichen Dank für Ihre Solidarität.
Spenden können in den meisten Kantonen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Spendenbeleg wird Ihnen auf Ende Jahr zugeschickt.
Mitgliedschaft
Mit Ihrer Mitgliedschaft (CHF 50.00 pro Kalenderjahr) unterstützen Sie die Erhaltung des Weilers Ammern. Als Mitglied werden Sie zur jährlichen Generalversammlung eingeladen und mittels Ammern-Kurier über die laufenden Projekte, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten informiert.
Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Erhaltung des Weilers Ammern. Das Geld wird je nach Priorität und Bedarf für die verschiedenen Projekte eingesetzt.
Projektbezogene Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie ganz gezielt ein von Ihnen gewähltes Projekt. Vielleicht sogar einen ganz bestimmten Teil dieses Projektes.
Mindestbetrag: CHF 200.-.
Gönnerbeiträge
Um als Gönner bzw. Gönnerin zu gelten, soll ein jährlich wiederkehrender Mindestbeitrag von Fr.200.- bezahlt werden. Die Gönner und Gönnerinnen können jährlich festlegen, für welches Projekt der Gönnerbeitrag eingesetzt werden kann.
Auf der Homepage (siehe Ammern Kurier) wird laufend über die aktuellen und geplanten Projekte informiert. Gönner und Gönnerinnen können via Homepage oder schriftlich bestimmen, welches Projekt sie mitfinanzieren möchten. Sie können sich ebenfalls über die Homepage per E-Mail über den Stand der Dinge informieren oder Rückmeldungen machen. Ohne Projektangabe seitens des Gönners oder der Gönnerin, wird der Betrag je nach Priorität und Bedarf eingesetzt.
Gönner und Gönnerinnen werden jeweils im Zusammenhang mit den realisierten Projekten namentlich genannt. Auf Wunsch kann dies auch unterlassen werden.
Gönner und Gönnerinnen werden auf Projektabrechnungen und allfälligen Publikationen namentlich genannt. Die Gönnermitgliedschaft kann mittels schriftlicher Abmeldung aufgehoben werden.